Antrag zur Sportförderrichtlinie 2024

Sehr geehrter Herr Spilling,  

nach unserer Auffassung sollte die Fortschreibung der Sportförderrichtlinie nochmals überarbeitet werden. Wir schlagen nachfolgende Änderungen vor, die wir im heutigen Ausschuss KJSS zur Diskussion stellen wollen und eventuell als gemeinsamen Antrag des Ausschusses dann im Stadtrat zur Diskussion und Abstimmung stellen würden. 

Nach unserer Aufassung müsste stärker differenziert werden. Wer viel leistet -Stichwort Mitglieder und Übungsleiter- soll auch mehr unterstützt werden. Die Unterstützung für JSG hat sich überlebt. Dafür besteht keine Notwendigkeit. Das Geld soll in bestehende und funktionierende Strukturen gegeben werden. Die Auszahlung muss zeitnah zur Antragstellung (nicht erst am Jahresende) erfolgen. Die Vereine brauchen Planungssicherheit. Voraussetzung ist ein bestätigter Haushalt der Stadt.

Vorschlag gemeinsamer Änderungsantrag des Ausschusses Kinder Jugend Sport Soziales

Folgende Änderungen sollten bei der Evaluierung der Sportförderrichtlinie berücksichtigt werden (rot markiert):

  1. Kinder- und Jugendförderung

Zur Förderung sportlicher Kinder- und Jugendarbeit wird den Sportvereinen jährlich ein Zuschuss gewährt.

Der Zuschuss wird abhängig von der Mitgliederzahl gestaffelt und beträgt für jedes Mitglied, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat:

(a) 11,00 € bei bis zu 50 Mitgliedern,

(b) 13,00 € bei 51 bis zu 150 Mitgliedern,

(c) 15,00 € bei mehr als 150 Mitgliedern.

Berechnungsgrundlage ist die Bestandserhebung des Kreissportbundes per 01.01. des laufenden Jahres.

Die Höhe des Betrages wird jährlich durch das zuständige Fachamt unverzüglich nach Antragstellung festgesetzt.

Nutzt der Verein für die Ausübung der Vereinssportart das Arnstädter Sport- und Freizeitbad werden die nachgewiesenen Kosten für den Eintritt in das Arnstädter Sport- und Freizeitbad für jedes Mitglied, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat auf Antragstellung erstattet.

  1. Förderung von Übungsleitern/Trainern

a) Aus- und Weiterbildung:

Durch den Einsatz von ausgebildeten Trainern und Übungsleitern in den Sportvereinen, ist der Sportbetrieb nach zeitgerechten pädagogischen Erkenntnissen und Trainingsmethoden zu gestalten und die Vereinsarbeit weitgehend zu intensivieren. Für die Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern/Trainern durch den LSB Thüringen oder die dem angeschlossenen Sportfachverbände, kann ein Zuschuss je Einzelfall bis zu 50 v.H. der Ausbildungskosten (einschließlich Fahrtkosten) gewährt werden, sofern nach der Prüfung eine Übungsleitertätigkeit in einem Sportverein im Stadtgebiet aufgenommen wird. Ein Kostennachweis ist zu erbringen.

b) Übungsleitertätigkeit:

Für die Beschäftigung nebenberuflicher Übungsleiter/Trainer mit entsprechender Lehrbefähigung/Lizenz durch die Sportvereine, werden Zuschüsse gewährt.

Als zuwendungsfähige Kosten werden anerkannt:

− im Kinder- und Jugendsport 2,00 € pro Stunde (4,00 € pro Stunde wenn eine Teilnahme im Wettkampfbetrieb erfolgt) bei maximal vier Übungsstunden pro Woche;

− im Erwachsenenbereich 2,00 € pro Stunde bei ebenfalls maximal zwei Stunden pro Woche, wenn eine Teilnahme im Wettkampfbetrieb vorliegt.

Dem Antrag auf Bezuschussung sind beizufügen:

– der Nachweis der Lehrbefähigung/Lizenz;

– die Aufstellung der Übungsstunden;

– der Vertrag zwischen Verein und Übungsleiter.

Die für die Begleitung und Betreuung von Sportgruppen zu Wettkämpfen aufgewandte Zeit

gilt nicht als zuschussfähig im Sinne dieser Regelung.

  1. Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften

Die Stadt Arnstadt gewährt den Sportvereinen für die Teilnahme an Sportwettkämpfen und Meisterschaften ab Landesebene einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Der Zuschuss zu den Fahrtkosten (Bus, Bahn) beträgt höchstens 200,00 €.

Bei Nutzung anderer Verkehrsmittel (PKW) wird für die kürzeste Wegstrecke zum Wettkampfort und zurück ein Zuschuss i.H.v. 0,06 € je Kilometer (km) und für jeden weiteren Mitfahrer i.H.v. 0,04 € je km, höchstens jedoch 100,00 € gewährt.

Im Kinder- und Jugendbereich wird für je angefangene 10 aktive Teilnehmer ein Betreuer anerkannt. Der Transport von Spezialgeräten zu den Wettkämpfen/Meisterschaften wird nicht bezuschusst.

Sind für die Teilnahme an Meisterschaften im regelmäßigen Spielbetrieb Fahrten mit Bus oder Bahn über die Grenzen Thüringens hinaus erforderlich, beträgt der Zuschuss jeweils bis zu 1000,00 €.

Als Meisterschaften gelten nur solche, die vom zuständigen Fachverband ausgeschrieben und vergeben werden und dieser Mitglied des Deutschen Sportbundes ist. Wettkämpfe müssen im Terminkalender des jeweiligen Fachverbandes enthalten sein.

Den Anträgen an das zuständige Fachamt sind beizufügen:

– eine Teilnehmerliste/Protokoll, woraus ersichtlich ist, dass die betreffenden Sportler aktiv teilgenommen haben;

– ein Nachweis über die Entfernung des Wettkampfortes;

– sowie eine Kopie der Transportrechnung/Fahrkarten (2.Klasse).

Die Abrechnung und Auszahlung der Zuschüsse erfolgt quartalsweise.

  1. Spielbetrieb

Für die Durchführung des Spielbetriebes bei der Teilnahme an Meisterschaften im Bereich mehrerer Bundesländer wird je Wettkampf ein Zuschuß i.H.v. 100,00 € gewährt.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Bräutigam