Pro Arnstadt macht sich für Vereine und Gastronomie stark

Ausschuss und Stadtrat folgen Pro Arnstadt-Anträgen

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt hat in seiner jüngsten Sitzung am 11.03.2021 die neue Sondernutzungsgebührensatzung für die Stadt Arnstadt beschlossen. Im Rahmen der Anpassung des Arnstädter Satzungsrechts nach der Eingliederung der Gemeinde Wipfratal, wurde in diesem Zusammenhang auch die Sondernutzungsgebührensatzung angepasst.

Bereits im Ausschuss Rechnungsprüfung, Bürgerfragen, Ordnungsangelegenheiten (RBO) kam es hier zu umfangreichen Diskussionen bezüglich dieser Satzung. Pro Arnstadt hat indes die Einarbeitung eines Passus gefordert, für in Arnstadt ansässige Vereine, die sich durch ihre Vereinsaktivitäten in besonderer Weise um das gesellschaftliche Leben in Arnstadt bemühen, von diesen Gebühren befreit. Dies wurde nun aufgenommen und der Stadtrat der Stadtrat Arnstadt hat diese Satzung nun verabschiedet.

Ebenso hat Pro Arnstadt gefordert, dass die von der Verwaltung erstellte Vorlage zur Sondernutzungssatzung, welche den Gastronomen die Außenbewirtung bis 22 Uhr gestattet, für die Sommermonate auf 23 Uhr auszudehnen. Auch dies wurde in die Satzung mit aufgenommen.

Bekanntlich liegen Pro Arnstadt die städtischen Vereine und Gastronomen sehr am Herzen. Um so mehr freuen wir uns, dass wir diese Änderungen in den neuen Satzungen verankern konnten.